Zusammenfassung: Der BMF-Erlass beschäftigt sich mit der Liebhaberei und dem Verlustausgleich.
Rechtsgrundlagen: § 303 BAO; § 295 BAO
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Zusammenfassung: Der BMF-Erlass beschäftigt sich mit der Liebhaberei und dem Verlustausgleich.
Rechtsgrundlagen: § 303 BAO; § 295 BAO
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