Zusammenfassung: Darlegung eines Wiederaufnahmegrunds als Voraussetzung für eine Wiederaufnahme eines Verfahrens.
Rechtsgrundlagen: § 303 Abs. 1 lit. b BAO
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Zusammenfassung: Darlegung eines Wiederaufnahmegrunds als Voraussetzung für eine Wiederaufnahme eines Verfahrens.
Rechtsgrundlagen: § 303 Abs. 1 lit. b BAO
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