Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung VwGH 22. 11. 1999, 99/15/0194. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Periodenbesteuerung, Gewinnermittlung, Kalenderjahr, Wirtschaftsjahr, unterlassene Besteuerung, Abweichendes Wirtschaftsjahr, Unzulässiges Wirtschaftsjahr, Beschwerdefall) ein.
Rechtsgrundlagen: § 2 EStG 1988

