Zusammenfassung: Welche Umsätze fallen unter den § 125 Abs. 1 lit BAO und welche Betriebsausgaben/Werbungskosten können zusätzlich abgesetzt werden? Zu dem wird beschrieben wie der Prozentsatz in der Praxis ermittelt wird.
Rechtsgrundlagen: § 17 EStG 1998; § 125 Abs. 1 lit. A BAO

