Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung VwGH 13. 10. 1999, 93/13/0200. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Mitunternehmerschaft,Gewillkürtes Betriebsvermögen, Förderung des Betriebes, Mäzenatentum) ein.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 Z 1; § 2 EStG; § 4 EStG 1988; § 5 EStG 1988; § 20 EStG 1988

