Zusammenfassung: Keine steuerliche Anerkennung eines mündlichen Darlehenvertrages.
Rechtsgrundlagen: § 8 KStG 1988
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Keine steuerliche Anerkennung eines mündlichen Darlehenvertrages.
Rechtsgrundlagen: § 8 KStG 1988
Schlagwörter:
