Zusammenfassung: Die Manuduktionspflicht der Behörde bezieht sich nur auf verfahrensleitende Handlungen und beinhaltet keine steuerberatenden Auskünfte
Rechtsgrundlagen: § 113 BAO
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Zusammenfassung: Die Manuduktionspflicht der Behörde bezieht sich nur auf verfahrensleitende Handlungen und beinhaltet keine steuerberatenden Auskünfte
Rechtsgrundlagen: § 113 BAO
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