Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung VwGH 13.10.1999, 94/13/0035. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Repräsentationsaufwendungen, Geschäftskontakte) ein.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1972 und 1988
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