Zusammenfassung: Der Autor nimmt zwei einschlägige Entscheidungen zum Anlass, um sich mit der Frage auseinander zu setzen, ob bzw unter welchen Voraussetzungen ein Sachwalter mit der Personensorge betraut werden kann. In diesem Zusammenhang nimmt er auch zur Auslegung der " Angelegenheiten" gemäß § 273 ABGB und dem Aufgabenbereich eines Sachwalters nach § 282 ABGB Stellung . Dem folgt eine Darstellung der Abgrenzungsmerkmale zwischen der Personensorge und faktische Hilfeleistungen und eine Erläuterung der rechtlichen Einstufung der Personensorge.

