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Einseitige Wohnortbestimmung: Pflegschaftsgericht A oder B?

EditorialAufsatzEdwin GitschthalerEF-Z 2024/38EF-Z 2024, 97 Heft 3 v. 23.4.2024

Bisweilen verstellen die großen Fragen des (juristischen) Lebens den Blick auf die kleinen. Aber plötzlich spielen letztere doch eine große Rolle. Was ist gemeint?

Vater und Mutter leben mit ihrem mj Kind in Haushaltsgemeinschaft in A; die Obsorge kommt beiden Elternteilen zu ("gemeinsame Obsorge"), die Festlegung eines Hauptbetreuungshaushalts erfolgte naturgemäß (noch) nicht.

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