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Das (angeblich) ständig kranke Kind und sein (Daten)schutz

RechtsprechungJudikaturEdwin GitschthalerEF-Z 2024/35EF-Z 2024, 92 - 94 Heft 2 v. 16.2.2024

§§ 84, 85 GOG; Art 6 DSGVO

Eine den Verfahrensgesetzen entsprechende Verwendung personenbezogener Daten ist grundsätzlich auch aus datenschutzrechtlicher Sicht zulässig. Allerdings ist ein sich potenziell auf den Verfahrensausgang auswirkender Aktenbestandteil, auch wenn er personenbezogene Daten enthält, in der Regel sämtlichen Verfahrensparteien zugänglich zu machen.

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