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Leicht zu übersehende Grenzen der zwangsweisen Durchsetzung von Kontaktrechtstiteln

RechtsprechungJudikaturReinhard HuterEF-Z 2024/26EF-Z 2024, 76 Heft 2 v. 16.2.2024

§§ 79, 110 AußStrG

Zwangsmittel als Beugestrafen zur Durchsetzung eines (früheren) Kontaktrechts scheiden aus, wenn aufgrund geänderter Umstände zugleich eine neue (nicht bloß erweiterte) Kontaktrechtsregelung rechtskräftig beschlossen wird.

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