vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kuratorentschädigung: Keine ersatzfähigen Verfahrenskosten!

RechtsprechungJudikaturAndreas TschugguelEF-Z 2024/17EF-Z 2024, 46 - 47 Heft 1 v. 19.12.2023

§§ 78, 185 AußStrG; § 283 ABGB

Die Kosten des Verlassenschaftskurators sind als Erbgangsschulden von der Verlassenschaft zu tragen und können nicht im Verfahren über das Erbrecht von den dort obsiegenden Verfahrensparteien aus dem Titel der vorprozessualen Kosten geltend gemacht werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!