§ 234 ABGB
Das Tiroler Mindestsicherungsgesetz sieht eine "aufgeschobene" Legalzession vor, die die Anrechnung der dem Unterhaltsberechtigten gewährten Sozialleistungen als dessen Eigeneinkommen ausschließt. Im Fall des Bezugs einer Mindestsicherung bleibt daher der volle Unterhaltsanspruch bestehen.