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Afghanische Eheschließung

RechtsprechungJudikaturMarco NademleinskyEF-Z 2023/138EF-Z 2023, 286 - 287 Heft 6 v. 23.10.2023

§ 16 Abs 2, §§ 3, 4 IPRG

Das maßgebende fremde Recht ist nach § 3 IPRG von Amts wegen und wie in seinem ursprünglichen Geltungsbereich anzuwenden. Dabei kommt es in erster Linie auf die Anwendungspraxis der (höchstgerichtlichen) Rechtsprechung des betreffenden Auslandsstaats an.

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