§§ 275 ABGB
Rechtliche Fachkenntnisse sind in der Regel für die Vertretung vor Ämtern, Behörden und Gerichten erforderlich. Es muss eine Angelegenheit vorliegen oder konkret absehbar sein, die von einer Person ohne juristische Ausbildung nicht eigenständig erfüllt werden könnte. Dazu können auch steuerliche Angelegenheiten gehören.