§ 231 ABGB
Die Frage der Berücksichtigung des Wohnvorteils bei Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage kann (jedenfalls dann) dahin stehen, wenn der Unterhaltspflichtige über kein ausreichendes Einkommen verfügt, von dem er Unterhaltsleistungen bestreiten könnte.