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Die Vermögenserklärung

BeitragAufsatzStephan VerweijenEF-Z 2023/67EF-Z 2023, 148 - 153 Heft 4 v. 20.6.2023

Die Vermögenserklärung gilt - nach hier vertretener Ansicht zu Unrecht - als nicht überprüfbar. Bei richtigem Verständnis der Systematik des AußStrG kann das Verlassenschaftsgericht Aufträge zur Ergänzung bzw Verbesserung (Korrektur) der Vermögenserklärung erteilen.

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