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Der einheitliche Aufteilungsantrag

RechtsprechungJudikaturEdwin GitschthalerEF-Z 2023/86EF-Z 2023, 191 - 192 Heft 4 v. 20.6.2023

§§ 81 ff EheG; § 11 AußStrG

Der Aufteilungsanspruch wird unabhängig von der formellen Antragstellung als einheitlicher und gemeinschaftlicher Anspruch beider Ehegatten angesehen. Der Aufteilungsantrag kann daher nicht wirksam - mit verfahrensbeendender Wirkung - von einem Ehegatten zurückgezogen werden.

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