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Kostenersatzverfahren bei den Rechtspfleger:innen

RechtsprechungJudikaturEdwin GitschthalerEF-Z 2023/84EF-Z 2023, 189 - 190 Heft 4 v. 20.6.2023

§ 231 ABGB; §§ 30, 43 B-KJHG; § 19 RpflG

Die Entscheidung über den Rückforderungsanspruch des KJHT gegen die zivilrechtlich zum Unterhalt Verpflichteten gem §§ 30, 43 B-KJHG bzw der Ausführungsgesetze der Bundesländer fällt in die Zuständigkeit des Rechtspflegers.

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