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Zur Obsorgeänderung nach einvernehmlicher Scheidung

RechtsprechungJudikaturReinhard HuterEF-Z 2023/71EF-Z 2023, 165 - 167 Heft 4 v. 20.6.2023

§ 180 Abs 3 ABGB

Hat sich die Kommunikationsbasis zwischen den Eltern verschlechtert und hat dies Auswirkungen auf die Kinder, kann dies eine maßgebliche Veränderung der Verhältnisse nach § 180 Abs 3 ABGB darstellen.

Die Obsorgezuweisung nach der Ehe orientiert sich am Kindeswohl, ohne dass es auf dessen Gefährdung ankommt.

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