Es entspricht stRsp, dass Unterhaltszahlungen an einen (geld)unterhaltspflichtigen Elternteil eines Kindes in die Unterhaltsbemessungsgrundlage dieses Elternteils einzubeziehen sind, wobei auch Sachleistungen diese vermehren.
Abstract aus EF-Z bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.