§§ 231, 277 ABGB
Die Beurteilung, dass die Bestellung eines Kollisionskurators für den Minderjährigen deshalb gerechtfertigt sei, weil aufgrund des praktizierten "Wechselmodells" Unterhaltstitel gegen beide Eltern in Betracht kommen und widerstreitende Anträge beider Eltern vorliegen, ist keine Verkennung der Rechtslage.