Verzicht auf die Vorerbschaft und Pflichtteil - Zugleich eine Anmerkung zu 2 Ob 132/21g (FN 1)
I. Ausgangsfrage und Anlassfall
In einer rezenten Entscheidung (FN 2) musste sich der OGH mit der spannenden Frage befassen, inwiefern der Verzicht auf die Vorerbenstellung zugunsten des Nacherben als eine hinzu- und anrechnungspflichtige Schenkung iSv § 781 ABGB zu qualifizieren ist.