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Angehörigenrekursrecht im Erwachsenenschutzverfahren

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2020/54EF-Z 2020, 126 - 127 Heft 3 v. 21.4.2020

§§ 127, 128 AußStrG

Das Rechtsmittelrecht der Angehörigen ist in Erwachsenenschutzverfahren nicht auf Fälle beschränkt, in denen eine Übertragung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung stattfindet. Es steht vielmehr auch bei Ablehnung der Übertragung zu.

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