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Lebensgemeinschaft als Gesellschaft bürgerlichen Rechts? - Eine Standortbestimmung nach der GesbR-Reform

EherechtAufsatzUniv.-Prof. Dr. Georg E. KodekEF-Z 2018/49EF-Z 2018, 100 - 102 Heft 3 v. 19.5.2018

Normen: § 1116 e ABGB; § 843 ABGB; § 1194 ABGB; § 1175 Abs 1 ABGB; § 1486 Z 5 ABGB

Schlagwörter:

Lebensgemeinschaften; Auflösung; Wohnungserwerb; Rückabwicklungsansprüche; Organisationsabsprachen; Arbeitsleistungen; Eheversprechen; Lebensgefährten; Gesellschaftsvertrag

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