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Annehmen und Sich-versprechen-Lassen setzen einen auf Ungebührlichkeit des Vorteils gerichteten Vorsatz voraus

WirtschaftsstrafrechtRechtsprechungJudikaturHeidemarie Paulitschecolex 2024/611ecolex 2024, 1078 Heft 12 v. 23.12.2024

Die Subsumtion nach § 305 Abs 1 oder § 306 Abs 1 StGB setzt in den Tatvarianten des Annehmens und Sich-versprechen-Lassens, jene nach § 307a Abs 1 oder § 307b Abs 1 StGB in allen Tatvarianten (auch) einen auf die Ungebührlichkeit des Vorteils gerichteten Vorsatz des Täters voraus.

14 Os 133/23z

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