1. "Ein-Stern-Bewertungen" sind rein subjektive, nicht überprüfbare Werturteile, die nur je nach der persönlichen Überzeugung des Bewertenden falsch oder richtig sein können und damit auch bloß die erkennbar subjektive Meinung des Äußernden wiedergeben. Beleidigungen iSd § 1330 Abs 1 ABGB sind durch bloße Punkte- oder Sternebewertungen von vornherein ausgeschlossen.