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Aufrechnung zwischen GmbH und Gesellschafter

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJohannes Reich-Rohrwigecolex 2024/547ecolex 2024, 957 Heft 11 v. 15.11.2024

1. Die Gesellschaft darf (mit einer Stammeinlagenforderung) nur dann gegen eine Forderung des Gesellschafters aufrechnen, wenn diese Forderung des Gesellschafters unbestritten ist und die Gesellschaft vollwertige Leistung erhält.

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