Das GlBG verbietet Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts in der Arbeitswelt, worunter auch sexuelle Belästigungen fallen. Nicht immer einfach, aber höchst praxisrelevant, ist die Antwort auf die Frage, wer für Verletzungen dieses Diskriminierungsverbots haftbar gemacht werden kann. Dieser Beitrag beleuchtet - ausgehend von höchstgerichtlicher Rechtsprechung - einige Spezialfragen, die sich im Zusammenhang mit der Haftung für sexuelle Belästigung nach dem GlBG ergeben.