1. Unter einer Loggia ist nach der Rsp ein zumindest fünfseitig umbauter Raum zu verstehen, der meist in das Gebäude eingeschnitten und dessen nach außen freie Öffnung durch ein Geländer oder eine Brüstung abgegrenzt ist. Solche Räume sind bei der Nutzflächenermittlung einzubeziehen. Auch ein Metallgitter kann als "Umbauung" iSd Rsp gelten.