Das BVwG hat in seiner E zu W176 2245794-1 richtigerweise keine Datenschutzverletzung erkannt, wenn ein Unternehmen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erworben wird und anschließend der neue Unternehmensträger einen Newsletter an die Kunden dieses übernommenen Unternehmens versendet. Damit folgt das BVwG nicht der Rechtsansicht der Datenschutzbehörde (DSB), die im Anlassfall eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung der Kunden ortete.

