Die geplante EU-RL über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Umwelt- und Menschenrechtsschutz sieht vor, dass Unternehmen geeignete Maßnahmen ergreifen müssen, um negative Auswirkungen auf Umwelt und Menschenrechte zu ermitteln, zu vermeiden und angemessen abzuschwächen. Mit dieser RL soll ein gemeinsamer Mindeststandard in der EU geschaffen werden. Der Vorschlag der RL enthält zur Durchsetzung der darin auferlegten Sorgfaltspflichten sowohl Sanktionen als auch die Möglichkeit der zivilrechtlichen Haftung. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die zivilrechtlichen Implikationen.

