Im Rahmen der Umsetzung der 4. GeldwäscheRL (RL 2015/849/EU ) wurden die Vorschriften zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzmarktgeldwäschegesetz (FM-GwG) zusammengeführt. Das FM-GwG umfasst eine Reihe von Sorgfalts- und Meldepflichten ua für Kreditinstitute als Verpflichtete iS dieses Gesetzes. Ziel ist die Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung. Der folgende Beitrag zeigt am Beispiel einer Privatstiftung, welchen Pflichten Kreditinstitute nachzukommen haben und welche Herausforderungen sich dabei ergeben können.

