Nach langwierigen Verhandlungen trat am 16. 11. 2022 die VO (EU) 2022/2065 , besser bekannt als "Digital Services Act" (DSA), in Kraft. Neben den zum Großteil bereits aus der E-CommerceRL bekannten und in manchen Aspekten adaptierten oder ergänzten Vorgaben zur Haftung von Anbietern für fremde Inhalte enthält der DSA eine Vielzahl neuer Verpflichtungen für digitale Vermittlungsdienste. Die Online-Welt soll sicherer und vertrauenswürdiger werden, Desinformation und Hatespeech sollen bekämpft und insb "die großen Online-Plattformen" neuen Regeln unterworfen werden. Anders als seine "Schwesterverordnung", der Digital Markets Act, ist der DSA allerdings nicht per se auf marktmächtige Unternehmen zugeschnitten. Vielmehr enthält der DSA eine gestaffelte Liste an Sorgfaltspflichten, deren Anwendbarkeit von der Art und der Größe des jeweiligen Dienstes abhängig ist. Dieser Beitrag lässt jene Verpflichtungen, die nur für größere oder "sehr große Online-Plattformen" gelten, bewusst außen vor und wirft einen näheren Blick auf den Katalog der allg Maßnahmen, die auch Anbieter kleinerer Vermittlungsdienste künftig beachten müssen. Diese haben nun rund ein Jahr Zeit, die Vorgaben des DSA, dessen Bestimmungen mit wenigen Ausnahmen ab dem 17. 2. 2024 verpflichtend einzuhalten sind, umzusetzen.