Bei der Beurteilung, ob eine Kündigung wegen Behinderung diskriminierend ist, ist für die Abgrenzung von Krankheit und Behinderung die objektive Betrachtung ex ante im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung maßgeblich.
9 Ob A 36/23v
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Bei der Beurteilung, ob eine Kündigung wegen Behinderung diskriminierend ist, ist für die Abgrenzung von Krankheit und Behinderung die objektive Betrachtung ex ante im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung maßgeblich.
9 Ob A 36/23v
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