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Art 11 Abs 1 lit b EuGVVO regelt sowohl internationale als auch örtliche Zuständigkeit

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturGabriel Wunderlichecolex 2022/485ecolex 2022, 710 - 711 Heft 9 v. 12.9.2022

Art 11 Abs 1 lit b EuGVVO ist dahin auszulegen, dass diese Bestimmung im Fall ihrer Anwendbarkeit sowohl die internationale Zuständigkeit als auch die örtliche Zuständigkeit des Gerichts eines Mitgliedstaats festlegt, in dessen Bezirk sich der Wohnsitz des Kl befindet.

C-652/20HW, ZF, MZ gegen Allianz Elementar Versicherungs AG

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