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Zur Anwendung des MRG bei der Vermietung unbebauter Flächen und zur Beendigung von Untermietverhältnissen

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2022/628ecolex 2022, 968 Heft 12 v. 13.12.2022

1. Der Fall der Flächenmiete wird in der Rsp zum MRG per Analogie der Raummiete gleichgestellt, wenn Grundflächen zur Errichtung von Superädifikaten vermietet oder untervermietet werden. Im Fall der Gleichstellung der Vermietung einer Grundfläche mit der Raummiete nach § 1 MRG müssen auch die Ausnahmeregelungen des § 1 Abs 2 Z 4 MRG sinngemäß herangezogen werden.

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