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Abtretung nach § 16 BTVG wirkt zahlungshalber

RechtsprechungZivilrechtecolex 2008/369ecolex 2008, 1012 Heft 11 v. 1.11.2008

§ 1293 ABGB; § 16 BTVG

Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Abtretung nach § 16 BTVG bloß zahlungshalber zu verstehen ist. Kann demnach der Erwerber im Konkurs des Bauträgers die Feststellung der ursprünglichen Forderung gegen den Bauträger begehren?

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