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OGH, 31.08.2005, 9 ObA 108/05f (Wirtschaftsrecht)

Wirtschaftsrechtecolex 2006/26ecolex 2006, 49 - 50 Heft 1 v. 1.1.2006

§ 1162c ABGB; § 82 lit f GewO 1859

Der Arbeitnehmer trägt ein Mitverschulden an seiner Entlassung, wenn er einen Rechtfertigungsgrund für sein Fehlverhalten nicht offen legt, der Dienstgeber bei Kenntnis dieses Rechtfertigungsgrundes aber von der Entlassung abgesehen hätte.

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