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OGH, 30.03.2005, 7 Ob 237/04k (Wirtschaftsrecht)

Wirtschaftsrechtecolex 2005/310ecolex 2005, 687 - 688 Heft 9 v. 1.9.2005

§ 1097 ABGB

Der OGH erörtert, dass der Bestandnehmer Ersatz für nützliche oder notwendige Aufwendungen an der Bestandssache, die von ihm bereits nach Vertragsablauf in der irrtümlichen Annahme eines Vertragsfortbestands vorgenommen wurden, binnen sechs Monaten einfordern muss. Die Sonderbestimmung des § 1097 ABGB steht einer Zugrundelegung anderer kondiktionsrechtlicher Prinzipien entgegen.

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