OGH 24.5.2022, 10 ObS 26/22d
§ 5b, 24e KBGG
Die Kl haben im Anschluss an die Geburt ihres Kindes Kinderbetreuungsgeld bezogen. Die Mutter (in der Folge: Erstkl) bezog für 222 Tage und im Anschluss daran der Vater (künftig: Zweitkl) für 147 Tage Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens. Am 8.3.2021 beantragten sie jeweils die Zuerkennung des Partnerschaftsbonus nach § 5b KBGG. Mit Bescheiden vom 16.4.2021 und 6.5.2021 wiesen die Österreichische Gesundheitskasse den Antrag der Erstkl und die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen den Antrag des Zweitkl ab. Mit ihren Klagen begehren die Kl jeweils den Zuspruch des Partnerschaftsbonus von € 500,-.

