vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gröbliche Dienstpflichtverletzung wegen mangelnder Bekanntgabe der zustellfähigen Wohnadresse

EntscheidungenArbeitsrechtRichard HalwaxDRdA-infas 2022/143DRdA-infas 2022, 300 Heft 5 v. 1.9.2022

OGH 22.4.2022, 8 ObA 19/22k

§ 44 Abs 1 Z 1 NÖ Spitalsärztegesetz

Die Kl war seit 2.11.2017 bei der Bekl als Sekundarärztin beschäftigt und seit Jänner 2020 dem Landesklinikum Lilienfeld dienstzugeteilt. Ab 27.1.2020 befand sich die Kl im Krankenstand. Mit Schreiben vom 26.3.2020 forderte die Bekl die Kl unter Androhung disziplinärer Maßnahmen auf, das Erreichen der im Dienstvertrag vereinbarten Ausbildungsziele nachzuweisen. Nachdem das Schreiben an der bisherigen Wohnadresse der Kl nicht zugestellt werden konnte und deshalb elektronisch an die private E-Mail-Adresse der Kl übermittelt wurde, gab die Kl der Bekl am 31.3.2020 eine neue Wohnadresse "ab 1.4.2020" bekannt. Sie wurde auch aufgefordert, einen Meldezettel zu übermitteln.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!