OGH 27.4.2022, 9 ObA 40/22f
§ 117 ArbVG
Der Kl ist ein freigestelltes Betriebsratsmitglied. Er wurde als Zugbegleiter ausgebildet und bis zu seiner Freistellung (1.9.2017) gem § 117 ArbVG als solcher verwendet und ist in die Gehaltsgruppe VIa eingestuft. Von den österreichweit insgesamt 386 Mitarbeitern, die im Zeitraum 1990 bis inklusive 1992 die Dienstprüfung für Zugfahrer bei der bekl AG absolvierten, weisen 76,4 % die gleiche Einstufung wie der Kl auf. Der Durchschnitt der bei der bekl AG beschäftigten Zugbegleiter erlangt die Stelle eines Teamleiters (Gehaltsgruppe VIIb) oder Teamkoordinators (Gehaltsgruppe VIIa) nicht.

