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"Art der Tätigkeit" im Dienstzeugnis durch Berufsgruppenbezeichnung "Sendetechniker und Sendeleiter" ausreichend beschrieben

EntscheidungenArbeitsrechtChristina NeundlingerDRdA-infas 2022/95DRdA-infas 2022, 222 Heft 4 v. 1.7.2022

OGH 24.3.2022, 9 ObA 17/22y

§ 39 AngG

Der kl AN war als Sendetechniker und Sendeleiter bei den bekl Fernsehsendern beschäftigt. Er machte geltend, dass das ihm ausgestellte "einfache" Dienstzeugnis nicht den gesetzlichen Voraussetzungen des § 39 AngG entspricht, weil die "Art der Tätigkeit" lediglich als Berufsgruppenbezeichnung "Sendetechniker und Sendeleiter" angeführt war und er außerdem nur bei einem entsprechend positiv formulierten Dienstzeugnis am Arbeitsmarkt vermittelbar sei.

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