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Für die Bemessung des Rehabilitationsgeldes sind – auch im Februar – 30 Tage anzusetzen

EntscheidungenSozialrechtAlexander PaszDRdA-infas 2022/75DRdA-infas 2022, 166 Heft 3 v. 1.5.2022

OGH 16.11.2021, 10 ObS 159/21m

§§ 44 Abs 2, 143a Abs 2, 125 Abs 1 ASVG

Beim Kl wurde vorübergehende Invalidität ab 1.1.2019 festgestellt. Damit wurde dem Kl auch ab diesem Zeitpunkt für die Dauer der vorübergehenden Invalidität Rehabilitationsgeld gewährt. Verfahrensgegenständlich war allein die Höhe des Rehabilitationsgeldes.

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