Immer wieder ist es für AG schwierig zu entscheiden, wie eine angemessene Abhilfe in Fällen von (sexueller) Belästigung nach dem Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) auszusehen hat. Was bedeutet der von der Rsp entwickelte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der Praxis? Welche konkreten Handlungen sind gesetzlich geboten, welche Spielräume bestehen? Bereits bei der Entgegennahme von Beschwerden sowie der Einschätzung von Belästigungssachverhalten sind wesentliche Punkte zu beachten, um im Folgenden eine angemessene Abhilfe sicherzustellen; ein vorgestelltes Prüfraster kann AG dabei unterstützen. Schließlich werden die möglichen Abhilfehandlungen kategorisiert und anhand der bisherigen Rsp sowie einer aktuellen E des OLG Wien Abgrenzungsfragen betreffend die Erforderlichkeit von Kündigung oder Entlassung erörtert.

