OGH 19.10.2021, 10 ObS 119/21d
§§ 8 Abs 1 Z 2, 31 Abs 2 dritter Fall, 50 Abs 24 KBGG
Der Rechtsansicht, aufgrund der Regelung des § 50 Abs 24 KBGG sei es jenen selbständig erwerbstätigen Kinderbetreuungsgeldbeziehern (endgültig) verwehrt, die Zuordnungsnachweise ihrer Einkünfte im sozialgerichtlichen Verfahren nachzubringen, wenn sie im Verwaltungsverfahren auf die Möglichkeit der Erbringung eines Zuordnungsnachweises individuell hingewiesen wurden und die ihnen zu diesem Zweck gesetzte Zweimonatsfrist ungenützt verstreichen lassen haben, steht weiterhin entgegen, dass damit keine Anspruchsberechtigung bzw kein Anspruchsverlust geregelt wird. Das aufgrund einer Bescheidklage im Rahmen der sukzessiven Zuständigkeit angerufene Gericht hat eigenständig über den Anspruch zu entscheiden.

