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Keine Kostenerstattung für PCR-Test in PRIKRAF-Krankenanstalt

EntscheidungenSozialrechtJörg TrettlerDRdA-infas 2022/49DRdA-infas 2022, 106 Heft 2 v. 1.3.2022

OGH 16.11.2021, 10 ObS 125/21m

§§ 51, 66-68 B-KUVG

Der Kl musste aufgrund akuter Wirbelsäulenbeschwerden (Lumboischialgie) operiert werden. Für die Operation, die am folgenden Tag stattfinden sollte, benötigte er einen negativen PCR-Test. Der behandelnde Facharzt verwies den Kl direkt an die COVID-19-Teststation der Privatklinik, an welcher die Operation stattfinden sollte. Der Kl ließ den Test an der Privatklinik durchführen und musste dafür € 90,- zahlen. Der Test war negativ und der Kl wurde in der Privatklinik operiert.

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