OGH 19.10.2021, 10 ObS 145/21b
§ 292 ASVG
Die 1945 geborene Kl, eine türkische Staatsbürgerin, hat seit 1999 ihren Hauptwohnsitz im Land Salzburg. Sie bezieht zu ihrer Alterspension die Ausgleichszulage. Ab 29.2.2020 hielt sie sich in der Türkei auf, um dort bis 30.4.2020 Urlaub zu machen. Am 2.4.2020 gab sie gegenüber einem Mitarbeiter der Pensionsversicherungsanstalt telefonisch bekannt, dass sie in der Türkei "festsitze" und nicht wisse, wann sie zurückkommen dürfe. Aufgrund dieser Mitteilung wurde die Ausgleichszulage mit Bescheid vom 2.4.2020 ab 1.4.2020 vorläufig eingestellt.

